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Someone123 hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich lebe momentan seit ca. 6 Monaten in einer WG, wir haben zu dritt *einen* Vertrag mit dem Vermieter.

Der Vertrag laeuft bis Juni 2010, allerdings moechte ich vorzeitig ausziehen. Unter anderem, weil ich mit meinen Mitbewohnern nicht so gut auskomme. Ist mir das erlaubt? Im Vertrag steht eine Klausel, dass ich vorzeitig ausziehen darf, wenn ich einen Nachmieter finde. Allerdings ist die Wohnzeit ja dann recht kurz, da der Mietvertrag im Juni 2010 sowieso beendet wird, denn dann soll die Wohnung renoviert werden.

Kann ich trotzdem vorzeitig ausziehen, evtl. ohne einen Nachmieter zu anzuschleppen?

Wenn ja, welche Fristen sind einzuhalten?

Mit freundlichen Gruessen,
Someone123

6 Kommentare zu „Recht auf Auszug”

Berthelstal Experte! 04.11.2009 17:04

Verträge sind einzuhalten. Leider. Das Nichtauskommen ist kein Grund den Vertrag zu lösen.

Someone123 04.11.2009 17:12

Danke fuer die Antwort.

Frage Nr. 2:

Es lieft in der WG immer so, dass die Kaution immer vom neuen WG-Bewohner zum vorherigen WG-Bewohner gezahlt wurde.

Die Kueche ist in erbaermlichen Zustand, allerdings habe ich persoenlich nichts damit zu tun. Vor 3 Jahren wurde sie eingebaut und meine Mitbewohner haben sie ziemlich herabgewirtschaftet.

Hat die Vermieterin das Recht, meine Kaution vollstaendig einzubehalten? Kurz nachdem ich eingezogen bin, habe ich sie auf die Maengel hingewiesen. Sie wollte mir noch etwas schriftlich zukommen lassen, hat das aber nie getan und ich habe es irgendwie verschlafen danach zu fragen.

Wie sieht hier die Lage aus, wenn es hart auf hart kommt?

Someone123 04.11.2009 17:14

Ausserdem zahlen meine Mitbewohner manchmal ihre Miete nicht und dann kommt die Vermieterin zu mir und meint, dass ich dann in der Pflicht stehen wuerde.

Tue ich das wirklich?

Berthelstal Experte! 04.11.2009 18:06

Wenn Sie den Mietvertrag mit unterschrieben haben haftet jeder gesamtschuldnerisch.
Die Vermieterin kann sich an einen von Ihnen schadlos halten. Das Sie in eine Wohnung mit Mängeln ziehen ist wohl Ihr Problem. Leider scheint so etwas alltäglich zu sein.

Adad 05.11.2009 00:08

Hallo,

ich habe eine ähnliche Frage. Ich wohne auch in einer WG mit einer anderen Person, wir haben beide den Mietvertrag unterschrieben. Ich wollte zum nächsten Jahr ausziehen und dachte das wäre (mit den 3 Monaten Kündigungsfrist) kein Problem. Jetzt wurde mir allerdings gesagt, dass die Kündigungsfrist so nicht gilt und ich auf jeden Fall einen Nachmieter suchen muss um ausziehen zu können. Ist das so wirklich richtig? Denn dann würde das mit der Kündigungsfrist ja keinen Sinn machen oder gilt das nur wenn beide Mieter ausziehen wollen?

Mit freundlichen Grüßen

Berthelstal Experte! 05.11.2009 07:15

@Adad
Stellen Sie bitte in Zukunft eine eigene Frage.

Auszug aus dem Mieterlexikon des Mieterbundes.
.......Die Kündigung des Mietvertrages kann nur durch die Wohngemeinschaft insgesamt erfolgen. Können sich die Mitglieder einer Gemeinschaft nicht auf ein einheitliches handeln einigen, kann jedes Mitglied die zugrundeliegende WG nach §723 BGB beenden und dann die zustimmung zur Kündigung des Mietverhältnisses verlangen KG Berlin WM 92,323; LG Köln, WM 93,613; LG München II WM 93,611.

Das war die Antwort.

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