forsetis 24.04.2012 18:57
Sogenannte starre Fristen bei den Schönheitsreparaturen sind schon lange ungültig (Google = starre fristen), heute kommt es nur noch auf den tatsächlichen Bedarf an. Und der dürfte nach dieser kurzen Zeit gegen Null tendiereren, denke ich.
data100data100 27.04.2012 10:05
Der Vermieter muss bei der Übergabe auch farbige Wände akzeptieren wobei es da auch einige Ausnahmen gibt wenn es z.B. keine als normal angesehene Farbe ist. Es stetht und fällt aber mit dem Mietvertrag. Manchmal sind die Texte auch so formuliert da man doch streichen muss. Ich würde mich auf jeden Fall beraten lassen dann weiß man man tun muss und was nicht !