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alpe001 hat diese Frage gestellt
Habe ein Pauschalmietvertrag. Kann der Vermieter eine Nebenkostenabrechnung erstellen. Im Mietvertrag ist da keine Rede von. Danke

3 Kommentare zu „Pauschalmietvertrag”

Berthelstal Experte! 06.04.2010 22:06

Sie sollten aber schon vorher wissen, was Sie da unterschreiben.
Pauschal bedeutet pauschal und damit ist mit der Zahlung der Miete alles abgegolten; eben auch A l l e s:
Einer von beiden trägt dann eben das Risiko des Verlustes.

ib.seibold aktiver Benutzer 16.04.2010 16:24

Pauschal bedeutet auch: Keine Anpassung, keine Erhöhung, keine Erstattung, Bertelstal hat es treffend formuliert, den Satz muss ich mir merken.

Dozent 02.04.2014 08:10

Wenn die Mietvertragsparteien im Mietvertrag die Zahlung einer Betriebskostenpauschale durch den Mieter vereinbart haben, werden mit dieser die nach der Vereinbarung umgelegten Betriebskosten abgegolten. Über die Pauschale wird regelmäßig nicht abgerechnet.

Soweit der Vermieter die von dem Mieter zu zahlende Betriebskostenpauschale auf Grund zwischenzeitlich veränderter Betriebskosten für die Zukunft erhöhen möchte, muss die Möglichkeit der Erhöhung im Mietvertrag vereinbart worden sein. Nachzahlungen kann der Vermieter auf pauschal geleistete Betriebskosten nicht verlangen.

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