Mietermini 01.07.2008 10:11
Hallo Floppy,
der Mieter ist keinesfalls verpflichtet, dem Vermieter einen Wohnungsschlüssel zu überlassen!
Der Mieter muss bei längerer Abwesenheit für ausreichende Kontrolle sorgen und dem Vermieter angemessenen Zugang zur Wohnung ermöglichen. Dafür kann er selbst eine Vertrauensperson bestimmen und dem Vermieter bekannt geben.
Gruß Mietermini
Floppy 01.07.2008 14:19
Hi Mietermini,
vielen Dank für die prompte Antwort. Das heißt ,es gibt kein "Gesetz" das es mir vorschreibt.
Gruß Floppy
Mietermini 01.07.2008 14:48
Hallo Floppy,
genauso ist es.
Gruß Mietermini