fin
Es kommt darauf an, wofür der Vermieter das Guthaben einbehalten will. Waren nach Ihrem Auzug Mängel vorhanden, die Sie beheben sollten und nicht gemacht haben? Und hatte der Vermieter Sie darauf bei Auszug aufmerksam gemacht?
Sie haben das Recht Einsicht in die Rechnung zu nehmen, da der Vermieter scheinbar etwas beheben musste. Kann er keine Rechnung vorlegen und haben Sie keine Mängel hinterlassen, dann steht ihm dieses Geld nicht zu, und er muss es Ihnen auszahlen. Also bitte Vermieter kontaktieren und fragen wofür diese 200 EU sein sollen.
Wenn keine Mängel vorhanden waren, so wäre eine nachträgliche Forderung der Kaution eine Bereicherung des Vermieters.
Batze
ich wohne ja noch in der wohnung und ziehe auch nicht aus.
habe damals nur die kaution nicht gezahlt.
Susanne
Natürlich hat er noch Anspruch auf die Kaution, die ist immer noch zu zahlen!
Batze
und warum macht er nix? das ist meine frage!
fin
Er macht ja nun etwas, nur nicht ganz richtig. Hat er Sie denn noch nie aufgefordert die Kaution zu zahlen? Mit seiner Handlung das Guthaben einzubehalten als Kautionsteil(und das muss er Ihnen ja mitgeteilt haben, sonst wüßten Sie es ja nicht) hat er signalisiert, dass er die Kaution noch immer möchte. Er vermutet daher wohl, dass Sie nicht über die finanziellen Mittel verfügen diese zu zahlen oder nicht wollen. Um weiteren Ärger zu vermeiden sollten Sie den Rest der Kaution zahlen.
Susanne
Na das war mal wieder eine total "finnische" Argumentation.
Der Vermieter muss nichts machen, Du musst zahlen!
Denn: vertraglich bist Du verpflichtet zur Zahlung der Kaution, die Fälligkeit der Gesamtkaution ist der 3. Mietmonat. Der Vermieter muss deshalb nicht mahnen oder irgendwas machen? Was willst Du eigentlich? auf Knien angebettelt werden?