fin
kellerräume gehören i.d.R. mit zur vermieteten Fläche, aber nicht zur Wohnfläche. Ausschlaggebend ist, was in Ihrem Mietvertrag ist.
Manche "Hobbyräume" sind auch für alle Mieter zugänglich und gehören daher nicht in den Besitz eines einzelnen Mieters. Hier aber auch die mietvertragliche Regelung oder Hausordnung beachten.
Wie die Räume aussehen, obliegt dem Vermieter. Er ist hier an keine Richtlinien gebunden. An Regelungen wie kein Feuer, kein Schweißen etc. im Keller, muß sich natürlich jeder halten.
hhm
1. es handelt sich hier konkret um eine Doppelhaushälfte
2. die Definition eines Hobbyraumes - ohne Berücksichtigung jedweder Anforderungen an die Räumlichkeit -kann doch m.E. nicht dem Vermieter obliegen; dann könnte jeder Hausbesitzer seine Kellerräume als Hobbyräume erklären - mit allen Auswirkungen auf Wohnfläche, Umlagen, ...
3. m.E. muss ein Hobbyraum doch zumindest den Anforderungen an Aufenthaltsräume o.ä. gem. Landesbauverordnung entsprechen - oder???
MfG
HHM
fin
Ein Haus muß beim Bau der Bauverordnung unterliegen, nicht aber unbedingt einzelne Räume. Wie wollen Sie denn Ihrer Meinung nach einen Hobbyraum ausgestattet sehen? Es muß nicht einmal ein Fenster in einem Hobbyraum sein. Letztendlich ist es doch fast egal welchen Kellerraum man als Hobbyraum betrachtet oder erklärt. Ein Schuppen oder Verschlag ohne Heizung irgendwo draußen wäre da schon etwas anderes.