Berthelstal 24.12.2009 18:18
Zu Ihrem Beitrag hätte ich gern Roß und Reiter genannt. Wo bitte steht genau, das man nur einmal antworten darf.
Nennen Sie genau die gesetzliche Grundlage.
Aus Ihren Worten kann man nichts konkretes entnehmen.
hoffmann_Abacho 25.12.2009 17:07
http://www.jurawelt.com/gerichtsurteile/zivilrecht/bgh/5456
Einfach mal googeln
§1004+rechtsberatungsgesetz