fin
Mit wem haben Sie denn mündlich vor Einzug alles abgesprochen? Mit einem Mitbewohner?
Sie sollten ganz schnell schriftlich beim Vermieter kündigen. Sie werden wohl die gesetzliche Kündigungsfrist einhalten müssen. Kündigen Sie mal bis zum 30.04. Vielleicht ist das dann in Ordnung bei der Hausverwaltung.
Susanne
Es ist zwar ein mündlicher Mietvertrag zustande gekommen (Vermieter stellt Wohnung zur Verfügung-Mieter zahlt regelmässig Miete) aber es geltend die Verpflichtungen nach BGB und kein Standardmietvertrag.
Vanni
Hallo Susanne!
Danke für Deine Info. Kannst Du mir denn auch noch sagen, wie es sich laut BGB bei privaten Studentenwohnheimen verhält? Blicke nicht ganz durch. <!-- s --><!-- s --> LG V.
Susanne
Handelt es sich um ein möbiliertes Zimmer, so kann bis zum 15.02 zum Monatsende gekündigt werden, ansonsten ist die gesetzliche Frist 3 Monate.
Vanni
Hallo Fin!
Natürlich habe ich das nicht mit einem Mitbewohner sondern mit der zuständigen Dame von der Hausverwaltung besprochen <!-- s --><!-- s -->
Wie verhält sich das denn jetzt? Gelten mündliche Mietverträge? Wie ist die Kündigungsfrist bei privaten Studentenwohnheimen? Vielen Dank für eine Antwort. LG V. <!-- s --><!-- s -->
Christoph_A.
Hast Du einen Zeugen. der bestätigen kann, daß die Tante von der Hausverwaltung Dir eine kürze Kündigungsfrist zugesichert hat ?
Ansonsten gelten die gesetzlichen Kündigungsfristen, wobei hier nur unterschieden wird, zwischen möblierten und unmöblierten Wohnungen bzw. Zimmern, aber nicht danach, ob es ein Studentenwohnheim ist.
Wenn das Zimmer nicht möbliert war, wovon ich ausgehe, dann gilt die gesetzliche Frist von drei Monaten.
Vanni
Hallo Christoph! Ich war damals mit meinem Vormieter bei der Hausverwaltung. Mein Vormieter hat ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich nur für die Zeit meines Praktikums einziehe (ich natürlich auch). Ich weiß nur nicht, ob er dieses aussagen wird, da ich seit seinem Auszug nix mehr von ihm gehört habe <!-- s --><!-- s --> Ich könnte aber über meinen Praktikumsplatz belegen, dass es sich schon immer um einen befristeten Zeitraum handelte. Wie verhält man sich da? V.[/b:78ea8]
Christoph_A.
Ich könnte aber über meinen Praktikumsplatz belegen, dass es sich schon immer um einen befristeten Zeitraum handelte. Wie verhält man sich da? V.[/b:ff876][/quote:ff876]
Das wird nicht viel weiterhelfen, da beide Verträge ja nichts direkt miteinander zu tun haben. Eine Wohnung läßt sich auch über einen längeren Zeitraum, als das Praktikum mieten.
Wenn Du wußtest, daß Dein Praktikum nur bis Ende Februar geht, dann hättest Du entsprechend d.h. Anfang Dezember den Mietvertrag per 28.02.06 kündigen müssen.
Wenn Du keine entsprechende Vereinbarung beweisen kannst, wird Dir nichts anderes übrigbleiben, als bis Ende April die Miete zu zahlen.
Was sagt denn eigentlich die Tante von der Hausverwaltung dazu ? Kann oder will sie sich an eine entsprechende Vereinbarung nicht mehr erinnern ?
fin
Es scheint mir, als habe lediglich der Vormieter, wie Du selbst schreibst, darauf hingewiesen, dass das Mietverhältnis nur bis Ende Februar geht, aber zwischen Dir und der Hausverwaltung keine nachvollziehbare Vereinbarung besteht, auf die man sich jetzt berufen könnte. Der Vormieter hat natürlich nichts zu sagen und der Vermieter muss sich daran auch nicht halten.
Vanni
Hallo Christoph! Tja, da habe ich wohl Pech gehabt. Die Tante von der Hausverwaltung will sich an nix mehr erinnern, weil Sie 5 Monate lang nicht gemerkt hat, dass kein Mietvertrag existiert und sie es nicht ihrem Chef (Vermieter) erklären kann. Soviel zum Thema Büroorganisation <!-- s ops:' class='' /> --><!-- s ops:' class='' /> --> Und ich muß es jetzt ausbaden <!-- s --><!-- s --> Habe gestern nochmal mit dem Vermieter telefoniert und ihm die ganze Angelegenheit geschildert. Er wußte noch gar nix davon. War der Tante wohl unangenehm zugeben zu müssen, dass sie ihre Organisation nicht auf die Reihe bekommt. Vielen Dank für Deine Tips! LG V.
Christoph_A.
Hallo Vanni,
wichtig ist aber auch, daß Du daraus für die Zukunft Deine Lehren ziehst, wenn Du später wieder mal Mietverträge unterschreibst. Alle Zusicherungen und Vereinbarungen nur in schriftlicher Form machen. Z.b. auch ein Protokoll beim Einzug, wo Du als Mieter pingelig alle Mängel aufführst, um beim Auszug dafür nicht in Anspruch genommen zu werden. Das gleiche auch für den Auszug.
Trotzdem alles Gute.
Vanni
Hallo Fin! Klar habe ich das mit der Hausverwalterin in einem persönlichem Gespräch, indem auch der Vormieter anwesend war, geklärt. Leider nicht schriftlich, weil sie mir das per Post zukommen lassen wollte. Es kam nie ein Mietvertrag und ich habe verschlurt mich rechtzeitig darum zu kümmern. Die Zeit hat gedrängt und ich bin dann erstmal eingezogen, weil ich sonst auf der Straße hätte übernachten müssen. Danach habe ich mehrmals in Telefonaten darauf hingewiesen, dass der Mietvertrag fehlt. Es kam wieder nix und ich habe deshalb keine Miete gezahlt. Nach 5 Monaten ist der Tante aufgefallen, dass der Mietvertrag ihrerseits fehlt und natürlich die Miete meinerseits. Soviel zum Thema Büroorganisation!!! Sie hat mich wütend angerufen und mich für alles verantwortlich gemacht. Warum ich denn keine Miete gezahlt hätte etc.. Es ging soweit, dass ihr die Argumente ausgingen und sie den Hörer einfach aufgelegt hat. LG V <!-- s --><!-- s --> .
Vanni
Danke Christoph!!! <!-- s --><!-- s -->