Berthelstal 26.07.2011 21:19
Ich habe gerade in einem anderen Beitrag hier die Verantwortung eines Bürgen erläutert.
Alles bleibt am Ende an Ihrem Vater hängen, auch die Schulden Ihrer mißliebigen Mitbewohnerin.
Ansonsten sehe ich auch keine Lösung. Sie können nur mit viel Geduld versuchen die Dame bei der Suche nach einer neuen Wohnung zu unterstützen, wenn auch verdammt schwer fallen sollte.
Bladder 27.07.2011 10:15
Zitat:
Desweiteren wollen sie erneuter Ruhestörung gegen uns beide rechtlich vorgehen. Ich kann das nicht verstehen. Die Verwaltung gibt mir immer nur zu verstehen, dass ich selbst so dumm war vor drei Jahren diese WG zu gründen und ich Pech habe wenn wir beide im Mietvertrag stehen.
Die Hausverwaltung/Vermieter wird wohl an einer Abmahnung nicht vorbei kommen.
Dann könnte der Vermieter, wenn der Mangel nicht behoben wird (ca.14 Tage Frist), eine fristlose Kündigung aussprechen, ersatzweise auch eine ordentliche Kündigung. Gründe gibt es wohl genug. Möglicherweise meint die Verwaltung auch das mit "rechtlichen Schritten vorgehen".
Danach bestünde die Möglichkeit mit Ihnen einen neuen Vertrag abzuschließen.