Balkonexperte 24.10.2010 18:48
Wurde das Aushängen der Türen von der Verwaltung beweisbar erlaubt, bzw. wurde die Übergabe an den Erfüllungsgehilfen von diesem schriftlich bestätigt? Wenn nicht, dann sieht es wohl so aus. dass Sie Schadensersatz leisten müssen.
Berthelstal 24.10.2010 20:30
Da scheinen die Türen mitsamt der DDR untergegangen zu sein. Da sollte meiner Meinung nach @Balkonexperte schon richtig vermuten. Wenn Sie keinen Beweis herbeibringen, wird man sich an Ihnen schadlos halten.
Bladder 25.10.2010 06:06
Ich stimme meinen Vorredner zu!
Zwei Dinge könnten aber möglicherweise weiterhelfen:
a) den Schaden der Privathaftpflicht melden (wenn vorhanden)
b) bei einer Regressforderung nur den Zeitwert zahlen