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surgeon hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hoffe hier kann mir jemand einen Rat geben. Ich habe kürzlich meine Wohnung wegen Wohnortwechsels aufgegeben. In der alten Wohnung habe ich, wie andere Mieter auch, zwei für mich verzichtbare Türen ausgehängt und diese dem damaligen Hausmeister zur Verwahrung übergeben. Der Hausmeister war von der zu dieser Zeit zuständigen kommunalen Wohnungsverwaltung (KWV) eingestellt. Mit der "Wende" wurde die Wohnungsverwaltung privatisiert und der Hausmeister verschwand. Bei der Wohnungsübergabe wurde nun das Fehlen der Türen bemängelt. Trotz umfänglicher Bemühungen war es mir, wie auch anderen Mietern, nicht möglich die Türen ausfindig zu machen. Von der Wohnungsverwaltung werden nun Regressforderungen geltend gemacht. Muss ich hier in Leistung treten obwohl ich die Türen damals ordnungsgemäß dem von der KWV bestellten Hausmeister überantwortet habe? Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.

3 Kommentare zu „Regressforderung bei Wohnungsübergabe”

Balkonexperte Experte! 24.10.2010 18:48

Wurde das Aushängen der Türen von der Verwaltung beweisbar erlaubt, bzw. wurde die Übergabe an den Erfüllungsgehilfen von diesem schriftlich bestätigt? Wenn nicht, dann sieht es wohl so aus. dass Sie Schadensersatz leisten müssen.

Berthelstal Experte! 24.10.2010 20:30

Da scheinen die Türen mitsamt der DDR untergegangen zu sein. Da sollte meiner Meinung nach @Balkonexperte schon richtig vermuten. Wenn Sie keinen Beweis herbeibringen, wird man sich an Ihnen schadlos halten.

Bladder Experte! 25.10.2010 06:06

Ich stimme meinen Vorredner zu!

Zwei Dinge könnten aber möglicherweise weiterhelfen:

a) den Schaden der Privathaftpflicht melden (wenn vorhanden)
b) bei einer Regressforderung nur den Zeitwert zahlen

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