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Feuerlöscher und Betriebskosten
Die Wartungskosten für Feuerlöscher sind nicht als Teil der Heizkosten umlagefähig. Das gilt auch, wenn im Mietvertrag nicht ausdrücklich deren Umlagefähigkeit vereinbart wurde. (AG Stuttgart, Az. 34 C 6338/94, aus: WM 4/97, S. 40)