mono 18.12.2010 10:39
Insoweit es sich um einen Formularmietvertrag handeln sollte, ist die Klausel in jedem Fall unwirksam.
Die könnten diesen Vertrag theoretisch unterschreiben - der Vm wäre m.E. nicht in der Lage diesen Anspruch zum Mietende durchzusetzen. Hierbei wäre es auch unerheblich, ob Sie 6 Monate oder 6 Jahre in der Wohnung wohnen, da die Klausel meines Erachtens eine unangemessene Benachteiligung für den M mit sich bringt, was widerem zur Unwirksamkeit führt.
Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Wahrscheinlich wird es Ärger geben - der Mieter auf Erfüllung des vermeintlichen Anspruchs pochen.
mono 18.12.2010 10:40
Entschuldigen Sie die Masse an Fehelern:
Insoweit es sich um einen Formularmietvertrag handeln sollte, ist die Klausel in jedem Fall unwirksam.
Sie könnten diesen Vertrag theoretisch unterschreiben - der Vm wäre m.E. nicht in der Lage diesen Anspruch zum Mietende durchzusetzen. Hierbei wäre es auch unerheblich, ob Sie 6 Monate oder 6 Jahre in der Wohnung wohnen, da die Klausel meines Erachtens eine unangemessene Benachteiligung für den M mit sich bringt, was widerum zur Unwirksamkeit führt.
Allerdings sollten Sie sich das gut überlegen. Wahrscheinlich wird es Ärger geben - der VM auf Erfüllung des vermeintlichen Anspruchs pochen.
Bladder 19.12.2010 07:28
Wenn es sich um eine Individualvereinbarung handelt, dann kann man nur empfehlen - Finger weg!
Bei einem Formularmietvertrag stimme ich mono zu.
Auf was für Ideen so mache Vermieter kommen? Ts, ts,ts!