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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich bin neu hier im Forum und hoffe nun sehnlichst, dass mir ein paar erfahrene Füchse weiterhelfen können.

Ich möchte vorweg schicken, dass wir in einem Zweifamilienhaus leben.
Mein Vermieter wohnt unten und wir wohnen oben.

Verstehen tut man sich eigentlich sehr gut und wenn es z. B. Probleme mit dem PC des Vermieters gibt, dann helfe ich immer gern.

Soweit das ...
Nun habe ich vor wenigen Tagen meine Nebenkostenabrechnung mit einer Nachzahlungsforderung von EUR 170,00 bekommen, wo u. a. unter "sonstige Kosten" ein als Festbetrag deklarierter Posten von EUR 96,00 aufgeführt ist.
Die sonstigen Kosten sind dann noch etwas näher als "Reinigung, Pflege, Erneuerungen, Beleuchtung" ausgewiesen.

Irgendwie kann ich mir EUR 96,00 aber nicht so ganz erklären, zumal ich vor kurzem im Treppenhaus z. B. eine kaputte Glühbirne ausgetauscht habe oder einen Rauchmelder mit einer neuen Batterie versorgt habe.
Da renne ich ja auch nicht gleich zum Vermieter und fordere mein Geld zurück.

Nun meine Fragen:

1.) Sind derartige Forderungen / Festpreise in dieser Höhe normal und auch legitim?
2.) Ich habe leider erst jetzt genauer in die vergangenen NK-Abrechnungen geschaut und gesehen, dass mir auch für die vergangenen Jahre (1999 - 2003) diese Kosten berechnet wurden.
Könnte ich diese Kosten (u. U. zum Teil) zurück fordern, falls sich hier eine Unrechtmäßigkeit herausstellt?

Vielleicht noch der Hinweis, dass die berechnungsrelevanten sonstigen Betriebskosten in meinem Mietvertrag einfach in der Aufstellung der Betriebskosten (Anlage 3 zu § 27) mit einem Kreuz markiert sind.

Unsere sich im Keller befindende Waschküche läuft über unsere Zähler (Wasser / Strom) - lediglich imTreppenhaus, in der Garage (Blechgarage, EUR 40,00 Extrakosten) und bei der Aussenbeleuchtung nutzen wir kurzzeitig den Strom vom Vermieter.

Ich wäre Euch so dankbar, wenn Ihr helfen könntet!!!

Viele Grüße

mazda6diesel
Stichwörter: sonstige + festbetrag + kosten + nebenkoste

0 Kommentare zu „Festbetrag für "sonstige Kosten" in der Nebenkoste”

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