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BIOTEC hat diese Frage gestellt
Also es geht um folgendes:

Ich wohne seit ca. 5 Jahren in einem Haus, das mein nachbar gekauft und an mich vermietet hat! Der Vermieter MUSSTE die Stromleitungen neu machen, weil sonst die Versicherung nicht mitgespielt hätte. In der Zeit hab ich weiter in der Wohnung gewohnt. Nach abschluss der arbeiten wurde dann 2 Zimmer in Ordnung gebracht. Der Zugang, also der Flur ab meiner Haustür wurde nicht gemacht. Der alte Linoleum wurde NICHT erneuert. Und die Schlitze sind seit 3 jahren immer noch nicht zu.

Ich hab meinem Vermieter das schon 100x gesagt und ich werde immer nur drauf hingewiesen, das er kein Geld hätte und dann verspricht er mir wieder, das er es machen würde. Aber passiert ist bis zum heutigen tag immer noch nichts.

Im gegenteil. Ich hatte Schimmel in der Wohnung. hab ich ihm auch gesagt. Da wollte er mein ganzen Wohnzimmer leer machen und neuen Laminat legen....!!! Das kann auch wieder nicht sein!

Kann ich wegen Optischer Mägel (Schlitze in der Wand seit 3 Jahren nicht geschlossen, Nicht Tapeziert im Flur, keine neuen Türen, kein neuer Bodenbelag) irgendwas machen?

0 Kommentare zu „Renovierungspflicht des Vermieters”

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