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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
habe gestern eine erneute Kündigung wegen Eigenbedarf erhalten (Datum 01.03.2006); Die erste war wohl nicht halbbar, deshalb die neue;

3 Fragen:
Kündigungsfrist: Hätte mir der Mieter nicht zum 28.02.3006 kündigen müssen, damit er Termin 31.Mai angeben kann? Ist eine Kündigung vom 01.03 dann nicht der korrekte Termin 30 Juni 2006 (3 Monate)? Ist der eine Tag entscheidend?

Bei der ersten Kündigung hat der Vermieter finzanzielle Gründe angegeben, jetzt bei der 2. Kündigung gibt er an, dass er einziehen will, weil er aus seiner jetzigen 39 qm auf meine größere 60qm umziehen will (Er ist selbst in Miete); Kann ich ihm das wegen Unglaubwürdigkeit verweigern?

Seine jetzige Wohnung bewohnt mein Vermieter schon seit ich in seiner Wohnung eingezogen bin (vor ca. 3 Jahren); Ich habe irgendwo ein Urteil gelesen, dass er mir dann gar nicht wegen Eigenbedarf kündigen kann, weil das absehbar war, dass er bei Abschluß dess Mietvertrages irgendwann Eigenbedarf haben wird (Urteil war von einem in Spanien lebenenden älteren Ehepaar); Wer kann mir hierzu was sagen?
Stichwörter: zeitraum + eigenbedarf + kündigung

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