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Rentenzahlung trotz Wiederheirat

Der gesetzliche Unterhaltsanspruch eines geschiedenen Ehegatten erlischt bei dessen Neuheirat. Dies gilt jedoch nicht für eine monatliche Leibrente, zu deren Zahlung sich der andere Ehegatte in einem notariellen Ehevertrag verpflichtet hat. Ist der Fall der Wiederheirat nicht ausdrücklich geregelt, muss der Verpflichtete die Rente weiterbezahlen.

Urteil des OLG Koblenz vom 01.10.2001
13 UF 97/01
OLGR-KSZ 2002, 176
Stichwörter: trotz + wiederheirat + rentenzahlung

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