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spsp hat diese Frage gestellt
Liebe Mitleser,

ich habe folgende Frage.
Wir, meine Frau (32) und ich (41) wohnen seit März 2009 zur Miete. Im September 2009 wurde unsere Tochter geboren.
Seit letztem Jahr haben wir erhebliche Probleme mit unseren Vermietern, die im Erdgeschoss unte runs wohnen. Ich führe mal die Punkte einzeln an:
1) Wir bekommen ab und an für eine Woche Besuch (ca. 4 mal im Jahr, meistens nur eine Person). Das paßt unseren Vermietern nicht, wir "sollen doch den Besuch außerhäußig unterbringen" - das haben wir aber nie gemacht, sondern haben den Vermietern immer vorher Bescheid gesagt (OT Vermieter: "Damit wir wissen, wer die fremden Leute sind, die durchs Haus gehen" ;) - Muss ich mir das eigentlich so gefallen lassen?
2. Immer wieder gibt es Ärger, weil angeblich unsere Kleine zu laut ist und man das Spielen mit Bausteinen z.B unten hören würde. Gut, wir haben also einen Teppich gekauft - damit sie nicht direkt auf dem Laminat Ihre Bausteine purzeln läßt. Aber angeblich würde sie das immer noch stören, weil es immer sehr laut ist, wenn sie sich 18:30 Uhr vor den Fernseher setzen usw. Ich kann das nicht verstehen, weil ich finde, das sich das alles im normalen Pegel eines Kleinkindes abspielt.
3. Der Hammer aber kommt jetzt: als meine Frau der Vermieterin gesagt hat, das wir im Oktober unser 2. Kind erwarten, war die Aussage folgende: "Bitte suchen Sie sich eine andere Wohnung, noch einmal wollen wir das nicht". Ehrlich gesagt wissen wir jetzt gar nicht, wie wir reagieren sollen, wir haben uns erst einmal zur "nichtreagieren-Taktik" entschlossen, oder würdet ihr das anders machen?

Was haltet Ihr von alledem?

Danke für eure antworten!

5 Kommentare zu „Verhalten tolerierbar”

Bladder Experte! 21.04.2011 17:45

Zu 1): Mit dem Mietvertrag hat der Vermieter den Besitz der Wohnung an den Mieter übertragen. Er hat nun das Hausrecht für seine Wohnung. Damit einher geht natürlich das Recht des Mieters selbst zu bestimmen, wer seine Wohnung wann und wie oft betritt und auch dort als Besuch übernachtet. Die Dauer eines Besuches ist nach geltender Rechtsprechung auf max. 3 Monate an einem Stück begrenzt. Also ist der Wochenaufenthalt kein Problem.

Zu 2): Kinderlärm ist durch Mitbewohner grundsätzlich hinzunehmen.

Zu 3): Das ist das dämlichste Argument eines Vermieters für eine Kündigung. Da der Vermieter immer einen Grund zu einer Kündigung benötigt und diese Gründe gesetzlich vorgegeben sind, wird aus einer Kündigung nichts werden.

Machen Sie es so, wie Sie es im letzten Satz geschrieben haben!

Frohe Ostern

Berthelstal Experte! 21.04.2011 17:59

Ich kann da nur voll zustimmen.
Keine Sorge!

spsp 21.04.2011 19:58

Vielen Dank für die kompetenten Aussagen!

Gesegnete Ostern Ihnen beiden!

Balkonexperte Experte! 22.04.2011 11:26

Falls Sie mit Ihrem Vermieter allein in dem Haus wohnen, kann er ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis auflösen. Die Kündigungsfrist wäre in diesem Fall 6 Monate.

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_einlwhg.htm

spsp 22.04.2011 13:08

Hallo Balknexperte,

danke für Ihren Nachtrag. Über uns existiert noch eine weiter Wohnung, insofern trifft das genannte nicht zu - trotzdem nochmals danke!

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