Bladder 21.04.2011 17:45
Zu 1): Mit dem Mietvertrag hat der Vermieter den Besitz der Wohnung an den Mieter übertragen. Er hat nun das Hausrecht für seine Wohnung. Damit einher geht natürlich das Recht des Mieters selbst zu bestimmen, wer seine Wohnung wann und wie oft betritt und auch dort als Besuch übernachtet. Die Dauer eines Besuches ist nach geltender Rechtsprechung auf max. 3 Monate an einem Stück begrenzt. Also ist der Wochenaufenthalt kein Problem.
Zu 2): Kinderlärm ist durch Mitbewohner grundsätzlich hinzunehmen.
Zu 3): Das ist das dämlichste Argument eines Vermieters für eine Kündigung. Da der Vermieter immer einen Grund zu einer Kündigung benötigt und diese Gründe gesetzlich vorgegeben sind, wird aus einer Kündigung nichts werden.
Machen Sie es so, wie Sie es im letzten Satz geschrieben haben!
Frohe Ostern
Berthelstal 21.04.2011 17:59
Ich kann da nur voll zustimmen.
Keine Sorge!
spsp 21.04.2011 19:58
Vielen Dank für die kompetenten Aussagen!
Gesegnete Ostern Ihnen beiden!
Balkonexperte 22.04.2011 11:26
Falls Sie mit Ihrem Vermieter allein in dem Haus wohnen, kann er ohne Angabe von Gründen das Mietverhältnis auflösen. Die Kündigungsfrist wäre in diesem Fall 6 Monate.
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k2_kuend/k_einlwhg.htm
spsp 22.04.2011 13:08
Hallo Balknexperte,
danke für Ihren Nachtrag. Über uns existiert noch eine weiter Wohnung, insofern trifft das genannte nicht zu - trotzdem nochmals danke!