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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
wir haben unseren mietvertrag zum 31.12 gekündigt. Nun wollen wir früher in unsere neue Wohnung. der derzeitge vermieter verlangt von uns allerdings eine bearbeitungsgebühr von 150.- Euro + 16% mwst. für den Nachmieter wenn wir früher raus wollen, und natürlich falls der nachmieter genehm ist!
Ist diese Summe zulässig????

1 Kommentar zu „170 € für Bearbeitungsgebühr/ Nachmieter zulässig?”

volker* Experte!

Hallo Schwedin,

die Gebühr ist frei aushandelbar zwischen dir und dem Vermieter. Dieser kann auch warten, bis der Kündigungstermin erreicht ist und bis dahin von dir die volle Miete erhalten.

Musst ausrechnen, was letztlich billiger ist.

Viele Grüße
Volker

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