Susanne 19.02.2009 13:25
Schäden, die durch Dich entstanden sind, musst Du auch zahlen.
Bei einem Bürostuhl handelt es sich nur um normale Abnutzung, wenn es ein Gewerbemietvertrag war und Du ein Büro gemietet hast. Bei einem Wohnraummietvertrag sind Schäden durch Bürostühle nicht als normale Abnutzung anzusehen.
Hast Du keine Haftpflicht?
Bei der Rechnung ist sicher auch noch ein Abzug "neu für alt" zu machen.
Dominika 19.02.2009 19:19
Klar habe ich eine Haftpflichtversicherung, zahlt die denn sowas? Wusste ich gar nicht.
Was ist gemeint mit "neu für alt"?
Gruß,
Dominika