fin
Wenn Sie das Laminat auch bezahlt haben, dann gehört das Ihnen und muss bei Ihrem Auszug wieder entfernt werden, da alles wieder in den Urzustand wie bei Ihrem Einzug gebracht werden muss.
Es sei denn, Ihr Vermieter übernimmt das Laminat. Anspruch auf eine Zahlung aber haben Sie nicht.
Susanne
Das war früher mal so, Sachen, die in die Wohnung fest eingebaut werden, gehen in den Besitz des Eigentümers über.
Da man heutzutage Laminat inzwischen wie Teppich verlegen kann, wird hier nichts mehr fest mit dem Gebäude verbunden. Das Laminat ist sicherlich immer noch Eigentum des Mieters, der VM hat allerdings Anspruch, dass der Mieter den alten Zustand wiederherstellt, wenn das Laminat bei Auszug entfernt wird.
Sicher kann der VM das Laminat bei Auszug des Mieters auch übernehmen, eine Ablösesumme ist das reine Verhandlungssache.
Das würde aber sicher nicht leicht, wenn der VM jetzt schon so einen Unsinn schwätzt.
sigiba
Vielen Dank für die Info´s. Gibt es dazu eine rechtlichen Grundlage? Mein Vermieter ist sehr schwierig, ihm kann man nur mit handfesten Argumenten kommen.