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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo!

Als erstes habe ich eine Frage zum Thema Vermieten allgemein:

Ist der Vermieter gesetzlich verpflichtet, Miete von den Vermietern zu verlangen oder kann er seine Immobilie auch privat bewohnen lassen ohne dafür Geld zu verlangen?

Wie muß er die Miete gegenüber dem Finanzamt geltend machen? Gibt es Mindestsätze?

Zweites Thema: Wir hatten Anfang Mai einen Wasserschaden, der durch die unsachgemäße bzw. durch die "Nicht-Reinigung" der Regenrinnen am Haus (Mehrfamilienhaus, Altbau) zustandekam (Hausverwaltung wäre dafür verantwortlich gewesen).

Zwei Räume, vier Wände waren betroffen. Diese wurden trockengelegt und frisch geweißelt, wir haben für die Zeit mehr oder weniger bewohnbare Ersatzwohnungen zur Verfügung (auf Drängen) gestellt bekommen. Für diese Zeit (Mai bis Juli) müssen wir keine Miete zahlen. Allerdings wellt sich durch diesen Wasserschaden jetzt auch unser Laminat und der darunter (nicht on uns verlegte) Teppich ist stark beschädigt (es kann sich glaub ich jeder vorstellen, was mit nassen Teppichen dienicht gelüftet werden passiert...). jetzt haben wir von unserem Vermieter (unglücklicherweise der Vater meines Freundes!) gesagt bekommen, dass wir ab August wider Miete zahlen müssen obwohl außer dem Weißeln und Trockenlegen nix gemacht ist. Seiner meinung nach verlangt das Finanzamt das von ihm. Stimmt das?

Außerdem haben wir seit 2 Jahren schimmlige Dachfenster (Altbau, Fenster aus Holz und ca. 25 Jahre alt), die sich der Vermieter erst jetzt wegen des Wasserschadens genauer angesehen hat obwohl er es schon seit den besagten Jahren weiß. Kann man eine Mitminderung nachträglich geltend machen bzw. inwieweit wirkt sich das auf die jetzige Minderung bzw. die Miete ab Aug. aus?

Als nächstes wäre unser Balkon komplett zu renovieren da durch den Wasserschaden die Fliesen gelockert und zerbrochen sind. Ich habe gelesen dass man als Mieter solche arbeiten selbst erledigen lassen kann und dann dem Verm. das in Rechnung stellt. Wie lang ist die Frist dafür?

Das wäre es für's erste. Angeblich sollen mitte Juli die Fenster gemacht werden, wir haben aber bis jetzt noch keinen Termin geschweige denn eine Zusage.

Viele Grüße,
Katja
Stichwörter: wasserschaden + lang + mietminderung + ua + vorsicht

0 Kommentare zu „Mietminderung nach Wasserschaden u.a. (Vorsicht lang!)”

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