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gari hat diese Frage gestellt
In der Wohnung sind viele Sachen nicht fachmanisch gemacht.
Gelbe Heizkorper,Ture,Decken...der Vermieter sagt ich muss erst den Mietvertrag unterschreiben und dann werden die Arbeiten gemacht.Wobei wegen nachstreichen, sagt er, muss er nicht machen.
Meine Frage:welche Arbeiten muss der Vermieter machen(grosse Wohngenossenschaft) und wenn Vertrag unterschrieben ist(aber noch kein Ubernahmeprotokol) kann ich noch fordern, dass das gemacht werden soll und zwar genau:
Ture,Decken,Heizkorper fachmanisch streichen..???

2 Kommentare zu „Reparaturen und Mietvertrag was zuerst?”

edy Experte! 22.01.2010 11:25

Hallo gari,
du meinst wohl fachmännich? (manisch ist ein Begriff aus der Medizin).
Im Mietvertrag gibt es meistens ein paar
freie Zeilen, in die diese Arbeiten eingetragen werden können.
Z.B.der Vermieter verpflichtet sich bis zum
1.3.2010 folgende Arbeiten auszuführen......

lg
edy

Berthelstal Experte! 22.01.2010 11:32

Ihre Beanstandungen sollten im Mietvertrag mit ungefähren Termin der Beseitigung schriftlich fixiert werden. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Das Übergabeprotokoll bezeichnet nur den Zustand während der Übergabe. Auf dieses sollten Sie auch deshalb nicht verzichten

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