edy 22.01.2010 11:25
Hallo gari,
du meinst wohl fachmännich? (manisch ist ein Begriff aus der Medizin).
Im Mietvertrag gibt es meistens ein paar
freie Zeilen, in die diese Arbeiten eingetragen werden können.
Z.B.der Vermieter verpflichtet sich bis zum
1.3.2010 folgende Arbeiten auszuführen......
lg
edy
Berthelstal 22.01.2010 11:32
Ihre Beanstandungen sollten im Mietvertrag mit ungefähren Termin der Beseitigung schriftlich fixiert werden. Dann sind Sie auf der sicheren Seite. Das Übergabeprotokoll bezeichnet nur den Zustand während der Übergabe. Auf dieses sollten Sie auch deshalb nicht verzichten