Ghostraider
Der Vermieter darf nur einen Betrag in Höhe der zu erwarteten Nachzahlung 6 Monate zurück halten, höchstens bis 12 Monate wenn die Verzögerung nicht durch Ihn verschuldet ist. (fehlende Rechnung)
Teilen Sie dem Vermieter schriftlich mit Fristsetzung mit das er die Kaution auszahlen soll und muss oder Sie leiten ein Mahnverfahren ein.
Gehen Sie zum Rechtsanwalt und lassen Sie dem diese Angelegenheit bereinigen, die Kosten gehen auch zu Lasten des Vermieters.
Gruß
ghost
Stephi_10
Danke für Ihre Hilfe.
Und hat darf er das auch, wenn im Mietvertrag stand, dass die Kaution nur für Reparaturen benutzt werden darf? Also eine genaue Definition der Mietkaution ist schriftlich festgehalten.
Ich werde so ein Schreiben gleich aufsetzten. Vielen Dank nochmal.
Ghostraider
Meines Wissens ist vom Gesetz festgelegt wofür die Kaution bei Mietende verwendet werden darf.
Jedenfalls nicht für Reparaturen oder Instandsetzungen der Mietsache.
Anders ist es bei Schäden die der Mieter verursacht hat, das sind zwar dann evtl. auch Reparaturen, aber es wurde dann dem Vermieter ein Schaden zugefügt und da dürfte mit Einverständnis des Mieters die Kaution auch für verwand werden.
Sagt der Mieter aber nein, weil es nicht genau feststellbar ist ob es ein Schaden ist oder Verschleiß oder sonst was, darf die Kaution nicht angetastet werden und der Vermieter muss die Kosten einklagen.
Gruß
ghost
Stephi_10
Okay...
Also das heißt, dass er wie in Ihrer ersten Nachricht bei Verdacht der Nachzahlung von Betriebskosten einen Teil Kaution einbehalten darf.
Wir gehen nicht davon aus, dass er wegen Schäden o.ä. uns an die "Wäsche" will, da
1. das Übergabeprotokoll ohne Mängel gegekennzeichnet wurde und
2. die Wohnung baulich bereits verändert wurde.
Gruß