Oliver Curd
Hallo,
von welchem wirtschaftsjahr ist den die NK-Abrechnung und wann ging sie bei dir ein ? (ausschlussfrist ?)
Gast
Die NK-Abrechnung ist von 2002, ging per Anwalt mit direkter Drohung Mitte 2003 bei mir ein. Die Jahre davor habe ich nie eine Abrechnung bekommen. Nun stehen da, dank der zuverlässigen Immobilienverwaltung, jede Menge Kosten aus 2001 mit drauf, wie z.B. doppelte Versicherungen, Sozialabgaben etc.
Muss ich das zahlen, oder kann ich gegen frühere Kosten Einspruch erheben?
Uschel
Wuschel
Die NK-Abrechnung ist von 2002, ging per Anwalt mit direkter Drohung Mitte 2003 bei mir ein. Die Jahre davor habe ich nie eine Abrechnung bekommen. Nun stehen da, dank der zuverlässigen Immobilienverwaltung, jede Menge Kosten aus 2001 mit drauf, wie z.B. doppelte Versicherungen, Sozialabgaben etc.
Muss ich das zahlen, oder kann ich gegen frühere Kosten Einspruch erheben?
Wuschel
Oliver Curd
Hi wuschel,
Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn die abrechnung innerhalb 12 Monaten nach dem betreffenden Wirtschaftsjahr beim Mieter einging.
Kosten aus 2001, und früher, kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen. BGB 556 (3)