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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Ich wohne in einem Mehrparteienhaus, dass in Eigentumswohnungen aufgeteilt ist. Nach Erhalt der letzten Abrechnung und Drohung durch einen Anwalt habe ich beim Anwalt Einsicht in die Unterlagen genommen, habe aber in den kopierten und wirr durcheinander gelegenen Zetteln keine Antworten auf alle fragen bekommen.

Bin ich berechtigt, die von der Hausverwaltung aufgestellte und von meinem Vermieter (Besitzer einer Eigentumswohnung im Objekt) nicht hinterfragte Nebenkostenabrechnung so zu übernehmen? Im konkreten Fall geht es um eine Putzfrau im Nachbareingang, deren Lohn anteilig auf die Mieter nebenan verteilt wurde, die Sozialabgaben aber auf den gesamten Wohnblock umgelegt wurden. Die Abrechnungen für den gesamten Komplex werden von einer Wohnungsverwaltung erstellt.

Wie sieht es eigentlich mit den nicht umlagefähigen Kosten, wie Strom, für die Tiefgarage aus. Bekomme ich den in Rechnung gestellt, wenn ich einen Stellplatz gemietet habe?

Können für vergangene Jahre rückwirkend Kosten wie Müllabfuhr geltend gemacht werden?

Der Anwalt droht, trotz meiner Bitte um Klärung der offenen Fragen, mit Mahnbescheid. Was kann ich tun? Um einen Anwalt einzuschalten, fehlt mir das Geld und die Kosten sind unter Umständen höher als der Betrag, aber einfach so zahlen möchte ich nicht, da ich die Abrechnung nicht korrekt finde.

Vielen Dank vorab.
Wuschel
Stichwörter: unklar + einsicht + nebenkosten

4 Kommentare zu „Nebenkosten nach Einsicht immer noch unklar”

Oliver Curd Experte!

Hallo,
von welchem wirtschaftsjahr ist den die NK-Abrechnung und wann ging sie bei dir ein ? (ausschlussfrist ?)

Gast Experte!

Die NK-Abrechnung ist von 2002, ging per Anwalt mit direkter Drohung Mitte 2003 bei mir ein. Die Jahre davor habe ich nie eine Abrechnung bekommen. Nun stehen da, dank der zuverlässigen Immobilienverwaltung, jede Menge Kosten aus 2001 mit drauf, wie z.B. doppelte Versicherungen, Sozialabgaben etc.
Muss ich das zahlen, oder kann ich gegen frühere Kosten Einspruch erheben?
Uschel

Wuschel

Die NK-Abrechnung ist von 2002, ging per Anwalt mit direkter Drohung Mitte 2003 bei mir ein. Die Jahre davor habe ich nie eine Abrechnung bekommen. Nun stehen da, dank der zuverlässigen Immobilienverwaltung, jede Menge Kosten aus 2001 mit drauf, wie z.B. doppelte Versicherungen, Sozialabgaben etc.
Muss ich das zahlen, oder kann ich gegen frühere Kosten Einspruch erheben?
Wuschel

Oliver Curd Experte!

Hi wuschel,

Kosten können nur geltend gemacht werden, wenn die abrechnung innerhalb 12 Monaten nach dem betreffenden Wirtschaftsjahr beim Mieter einging.

Kosten aus 2001, und früher, kann der Vermieter keine Nachforderungen stellen. BGB 556 (3)

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