Tomraid
Hallo Flaschengeist,
nein die Reparatur brauchste nicht zu bezahlen, denn die Mängel waren ja schon vor der Wohnungsübergabe.
Falls einmal eine Reparatur auf dich zukommt, dürfen die Kosten nicht über den Betrag von 76,69 Euro hinauskommen.
Max. darf man dir dann so oft diese Einzelrechnungen aufbrummen, wenn sie gerechtfertigt sind, bis die Summe von 204,52 Euro erreicht sind. Pro Jahr.
Also nichts bezahlen.
MfG