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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Instandhaltung und Instandsetzung der Mieträume

Der Mieter trägt die kosten für in den Mieträumen anfallende Kleinreparaturen. Die Reparaturen umfassen das beheben kleiner Schäden an den Installationsgegenständen für Elektrizität, Wasser und Gas, den Heiz- und Kocheinrichtungen den Fenster und Türverschlüssen sowie den Verschlußeinrichtungen der Fensterläden. Der Mieter trägt die Reparaturkosten bis zu 76,69 pro Einzelfall. Pro Mietjahr ist der Aufwand für den Mieter auf 204,52€, höchstens jedoch auf 50% der monatlich zu zahlenden Nettokaltmiete begrenzt.

Das steht in meinem mietvertrag. jetzt wurde bei der wohnungsübernahme folgende mängel festgestellt: Rollgurt verschlissen und das Verbindungsstück in der Wand zur Rollade guckt etwas aus der Wand heraus. Muß ich das zahlen? wenn ja, wie hoch wären dann die kosten für mich laut aussage des MV.

Danke

1 Kommentar zu „reparaturklausel....probleme mit vermieterin..HILFE!!!”

Tomraid Experte!

Hallo Flaschengeist,

nein die Reparatur brauchste nicht zu bezahlen, denn die Mängel waren ja schon vor der Wohnungsübergabe.

Falls einmal eine Reparatur auf dich zukommt, dürfen die Kosten nicht über den Betrag von 76,69 Euro hinauskommen.

Max. darf man dir dann so oft diese Einzelrechnungen aufbrummen, wenn sie gerechtfertigt sind, bis die Summe von 204,52 Euro erreicht sind. Pro Jahr.

Also nichts bezahlen.

MfG

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