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Sonnig hat diese Frage gestellt
Da fällt mir noch ein: Meine Tochter ist zum 14.02.2010 aus ihrer Wohnung ausgezogen, die von mir bezahlt wurde (Mietvertrag lief auf mich). Die Kaution (400,- EUR) wurde dann zuerst nur etwas über die Hälfte zurückgezahlt. Begründung der Hausverwaltung: Der einbehaltene Teil diene zur Verrechnung der NK-Abrechnung 2010, die allerdings bisher frühestens im April des Folgejahres erfolgte. Bisherige Nachzahlungen fürs ganze Jahr: um die 95,- EUR. Nach telefonischer Verhandlung erhielt ich noch mal einen Teil zurück. Jetzt liegen bei der Hausverwaltung noch über 70,- EUR zur Begleichung von eineinhalb Monaten NK-Abrechnung (im ungünstigsten Fall wären das etwa 20,-EUR Nachzahlung). Darf die Hausverwaltung das trotzdem?

2 Kommentare zu „Teil der Mietkaution zurückbehalten”

edy Experte! 06.08.2010 19:06

Hallo Sonnig,
ja das darf die Hausverwaltung.
Wenn die Abrechnung von 1.1.2010-28.2.2010 geht,dann sind in den Wintermonaten die Heizkosten höher als
im Jahresdurchschnitt.

lg
edy

Bladder Experte! 07.08.2010 09:27

Grundsätzlich darf der Vermieter/Hausverwaltung Teile der Kaution für Sicherungszwecke aus dem Mietvertrag verwenden. Das ist ja auch der Sinn einer Kaution.

Solange also keine Abrechnung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum gemacht werden kann, bleibt dieser Teil der Kaution beim Vermieter. Diese Vorgehensweise ist durch die Rechtsprechung bestätigt.

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