edy 06.08.2010 19:06
Hallo Sonnig,
ja das darf die Hausverwaltung.
Wenn die Abrechnung von 1.1.2010-28.2.2010 geht,dann sind in den Wintermonaten die Heizkosten höher als
im Jahresdurchschnitt.
lg
edy
Bladder 07.08.2010 09:27
Grundsätzlich darf der Vermieter/Hausverwaltung Teile der Kaution für Sicherungszwecke aus dem Mietvertrag verwenden. Das ist ja auch der Sinn einer Kaution.
Solange also keine Abrechnung für den entsprechenden Abrechnungszeitraum gemacht werden kann, bleibt dieser Teil der Kaution beim Vermieter. Diese Vorgehensweise ist durch die Rechtsprechung bestätigt.