Bladder 13.09.2010 05:57
Das Recht auf Mietminderung besteht. Grundlage ist der § 536 BGB.
Jedoch gibt es keine festen Minderungssätze. Ausschlaggebend ist, wie groß die Beeinträchtigung des Wohnwertes in Prozent ist. Der Mieter ist für die Höhe beweispflichtig. Gemindert kann vom Tage der Mangelmeldung (Kenntnisnahme des Vermieters) bis zur endgültigen Behebung des Mangels.
Tageweise Berechnung und Abzug direkt von den Mietzahlungen sind möglich.
Jeder Fall ist anders. Man kann sich vorerst nur an Beispielurteilen orientieren.
Im Internet nach "Mietminderung" suchen!
Der Besuch bei einem Mieterverein ist zu empfehlen.
Berthelstal 13.09.2010 08:00
Bedenken Sie aber vor einer Minderung:
Sie haben zwar Recht, aber auch möglicherweise Frust Ihres Vermieters zu erwarten.
Da sollte man vorher gut abwägen.