Norsachse hat diese Frage gestellt
Hallo
Ich habe bei meinem Einzug in meine jetzige Wohnung 4/2006 eine Staffelmiete vereinbart. Diese sah eine Erhöhung 1/2007 von 4,10€ auf 4,50€(ist nicht erfolgt!) + eine weitere Erhöhung 1/2009 auf 5,50€ vor. Jetzt wurde uns eine Mieterhöhung für 1.8. angekündigt, von 4,10€ um 20% auf 4,91€. Das ist soweit ich weiß bei einer Staffelmiete nicht erlaubt(oder?)
Jetzt wirds kompliziert:
Wenn ich dieser Mieterhöhung zustimme, ohne auf die Staffelmiete hinzuweisen, ist dann der Staffelmietvertrag bezüglich der Erhöhung im nächsten Januar hinfällig? Soll heißen, bleibt dann wie gesetzlich vorgeschrieben 3Jahre die Miete konstant, oder kann der Vermieter dann die Miete nochmal von 4,91€ auf 5,50€ hochsetzen???