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Modernisierungsmaßnahme: Isolierglasfenster

Der Einbau von Isolierglasfenstern in Küche und Bad stellt keine Wohnwertverbesserung dar. (LG Berlin, Az. 64 S 147/96, aus: GE 8/97, S. 491)

Der Austausch von Holzkasten-Doppelfenstern gegen Kunststofffenster stellt keine vom Mieter zu duldende Modernisierung dar. (AG Berlin Mitte, Az. 4 C 263/99, aus: MM 7+8/00; AG Berlin Schöneberg, Az. 12 C 302/00, aus: MM 3/01, S. 47)

Um die Miete nach Einbau der Isolierglasfenster erhöhen zu können, genügt es, wenn der Vermieter gegenüber dem Mieter die durch Isolierglasfenster eintretende Energieeinsparung nur beschreibt, indem der erzielbare Wärmedämmwert und die erreichbare Schallschutzklasse angegeben werden. Eine Wärmebedarfsmessung ist nicht erforderlich. Will der Mieter die angegebenen Werte überprüfen, muss er sich auf eigene Kosten sachkundig machen. (BGH, Az. VIII ZR 156/03)

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