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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich hatte einen Mietvertrag mit einem Wohnungseigentümer, dem ich per Dauerauftrag monatlich Warmmiete zahlte. Nun habe ich die Wohnung mit 3monatiger Frist gekündigt, der Eigentümer fand aber vor Ablauf der Frist einen Nachmieter. Nun habe ich eine Miete zu viel überwiesen, weil ich schon eher raus konnte, den Dauerauftrag aber nicht rechtzeitig auflöste.
Nun scheut sich der Eigentümer, die zu viel überwiesene Miete zurück zu zahlen bzw. lässt sich gut Zeit.
Daher meine Frage:
Gibt es rechtliche Mittel, meiner Forderung Nachdruck zu verleihen?

Besten Dank schon im Voraus!!!
Stichwörter: miete + rückzahlung + viel + gezahlter

1 Kommentar zu „Rückzahlung zu viel gezahlter Miete?”

Susanne Experte!

Natürlich, ein gerichtlicher Mahnbescheid!

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