Susanne
Naja, obwohl bei Anmietung der Wohnung das Ladenlokal nicht vermietet war, war es doch "da" und als Kneipe erkennbar. Sprich: es war damit zu rechnen, dass es als Kneipe wieder vermietet werden würde.
Worauf hast Du denn bei Anmietung gehofft?
Susanne
Naja, obwohl bei Anmietung der Wohnung das Ladenlokal nicht vermietet war, war es doch "da" und als Kneipe erkennbar. Sprich: es war damit zu rechnen, dass es als Kneipe wieder vermietet werden würde.
Worauf hast Du denn bei Anmietung gehofft?
marjul
Ja sicher war sie da. Ich hab auch kein Problem mit der Kneipe sondern mit der Lautstärke und wollte wissen was bzw ob ich da überhaupt etwas tun kann.
Susanne
Ruf mal während der Zeit, in der Du Dich belästigt fühlst, das Ordnungsamt an, die kommen dann vorbei und können Dir sagen, ob Du den Krach hinnehmen musst oder nicht.
Allerdings kenne ich keine "stumme" Kneipe, das hätte Dir klar sein müssen!