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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich habe eine Frage, vielleicht habt ihr einen Tipp für mich. Wir möchten ein Reihenhaus mieten, mit 180qm und ziemlich heruntergekommenen Zustand. Die Vermieterin möchte sich an nichts finanziell beteidigen. Auch am entfernen der Auslegeware des Vormieters nicht o. den Kauf einer Einbauküche, weil keine vorhanden ist. Da das Reihenhaus ziemlich heruntergekommen ist, ist Sie mit dem Mietzins etwas runtergekommen. Nun waren wir heute mal bei den Nachbarn um zu fragen wie die Bausubstanz beschaffen ist und wie es sich mit der Gasheizung verhällt. Die Nachbarn haben uns gesagt, dass die Vermieterin die Mieter regelmäßig nach drei Jahren wegen Eigenbedarf kündigt. Angeblich weil die Tochter ein KInd erwartet und dort einziehen möchte. Das war bisher aber nie der Fall. Da wir das Haus komplett renovieren möchten, stellen wir uns nun die Frage, wie man sich im vorherein gegen die " Kündigung wg. Eigenbedarf" absichern kann. Wenn wir viel Geld investieren, möchten wir nicht nach drei Jahren Mietzeit als "Dank dafür" gekündigt werden.
Hat jemand einen Tipp wie wir uns vertraglich dagegen absichern können bzw. dass nicht nach 3 Jahren die Miete wieder steigt?
Ausserdem sagten die Nachbarn, die Vermieterin wäre eine Psychopatin und hat bei den Vormietern einfach irgendwann einmal im Haus gestanden !!!!???? Wir denken, dort ist wirklich Vorsicht geboten.
Vielen Dank für jegliche Hinweise.
Gruß Sabine
Stichwörter: wg + absicherung + eigenbedarf + kündigung + möglich

1 Kommentar zu „Absicherung vor Kündigung wg. Eigenbedarf möglich???”

Susanne Experte!

Wenn die Nachbarn keine Gründe haben, solche Horrormärchen zu verbreiten, ist da immer was wahres dran. In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen.
Grundsätzlich kann man natürlich per Individualvereinbarung eine Kündigung auf Eigenbedarf für einen bestimmten Zeitraum ausschließen, das muss nur der Vermieter im Mietvertrag auch unterschreiben. Genauso kann man vereinbaren, dass bei verfrühtem Auszug der Vermieter Kosten der Investitionen übernehmen muss. Wenn aber kein Geld da ist, ist auch nichts zu holen. Man kann diese auch über einen Verzicht auf Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum reinholen.
Ich würde erst einmal die Vormieter aufsuchen. Wenn diese auf Eigenbedarf gekündigt wurden und das Haus nun wieder vermietet wird, hätten sie ja Anspruch auf Schadenersatz.

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