Susanne
Wenn die Nachbarn keine Gründe haben, solche Horrormärchen zu verbreiten, ist da immer was wahres dran. In diesem Fall würde ich die Finger davon lassen.
Grundsätzlich kann man natürlich per Individualvereinbarung eine Kündigung auf Eigenbedarf für einen bestimmten Zeitraum ausschließen, das muss nur der Vermieter im Mietvertrag auch unterschreiben. Genauso kann man vereinbaren, dass bei verfrühtem Auszug der Vermieter Kosten der Investitionen übernehmen muss. Wenn aber kein Geld da ist, ist auch nichts zu holen. Man kann diese auch über einen Verzicht auf Mieterhöhung für einen bestimmten Zeitraum reinholen.
Ich würde erst einmal die Vormieter aufsuchen. Wenn diese auf Eigenbedarf gekündigt wurden und das Haus nun wieder vermietet wird, hätten sie ja Anspruch auf Schadenersatz.