Gast
Die meisten Hausordnungen beinhalten eine Ruhezeit ohne Lärmverursachung ab 22 Uhr. Bei Unklarheit schauen Sie bitte in den Mietvertrag.
Sie dürfen tagsüber natürlich saugen.
Es kommt allerdings auch darauf an ob Sie tatsächlich die Nerven der Mitmieter strapazieren, d.h. ob Sie öfter als gewöhnlich (täglich oder mehrmals wöchentlich saugen) oder ob Sie evtl. einen sehr lauten Staubsauger haben. Oder ob sie sehr ausgiebig und lange saugen. Auch das gibt es.
Sicher haben Sie doch freie Wochenenden und auch mal abends Zeit zum Saugen. Wenn Sie einmal pro Woche mal mittags kurz saugen, dürfte allerdings niemand etwas dagegen haben.
Veronika
Danke für die schnelle Antwort. Also ich staubsauge nun wirklich nicht lang und oft. Meist eben 10 min husch husch und dann wars das. Ich finde es auch etwas übertrieben, sich gleich beim ersten Mal darüber zu schweren. Mein Freund meint auch dass Staubsaugen keine Lärmbelästigung ist. So empfinde ich dies auch. Aber Sie meinen dass ich rechtlich keine Chancen hätte? Meine Mutter ist zwar Juristin aber die ist wie immer irgendwo aber nicht an ihrem normalen Arbeitsplatz. Ausserdem in einem anderen Bereich tätig und ob sie mir da Auskunft geben kann, weiß ich nicht.
Ich möchte mir nicht alles von den Mietern gefallen lassen, es gab schon mehrere Auseinandersetzungen, z.B. mit dem Putzen des Treppenhauses. Ich habe manchmal das Gefühl, sie wolle uns alles in die Schuhe schieben, weil wir jung und die Neuen sind!
Gruß Veronika
Gast
Keine Sorge. Staubsaugen gehört, wenn dies nicht exzessiv ausgeführt wird, zu den normalen Alltagsgeräuschen. Mitbewohner müssen das hinnehmen. Um sich Ärger zu ersparen, saugen Sie eben zu anderen Zeiten.
Treppenhausreinigung ist ein uraltes Thema. Leider putzen gerade junge Leute heute dieses oft nicht regelmäßig oder nicht ordnungsgemäß.
Sie müssen jedoch selbst beurteilen ob Sie sich dem Mietvertrag gerecht verhalten haben.
Normalerweise dürfte es, wenn jeder seine Verpflichtungen erfüllt, keinen Ärger geben.