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scarface241 hat diese Frage gestellt
Hallo,ich habe folgendes Problem. Mein Laminatboden ist mittlerweile 16 Jahre alt und wellt sich an den Fugen. Ich habe wohl zu nass gewischt, eine andere Erklärung habe ich hierfür nicht. Nun möchte mein Vermieter das ich den kompletten Boden bezahle, es sind ungefähr 1200 €!Kann er das nach einer Nutzungsdauer von 15 Jahren verlangen???Außerdem möchte mein Vermieter meine Kündigung nur unter der Bedingung annehmen, wenn ich für alle Schäden in der Wohnung aufkomme. Dies hat er mir schriftlich vorformuliert. Logischerweise sind in der Wohnung nach 10 Jahren normale Gebrauchspuren. Dazu kommt noch das er meine 3 monatige Kündigungsfrist nicht akzeptiert, da in unserem Vertrag von 2003 eine Staffelmiete vereinbart wurde und ich nun 9 Monate Kündigungsfrist hätte weil wir es individuell vereinbart haben. Ist das rechtlich in Ordnung???Bitte um Antworten

3 Kommentare zu „Sachschäden Laminatboden”

data100data100 Profi 04.12.2012 22:47

Hallo,

Außerdem möchte mein Vermieter meine Kündigung nur unter der Bedingung annehmen, wenn ich für alle Schäden in der Wohnung aufkomme.

Dies würde ich auf keinen Fall so unterschreiben denn das ist eindeutig zu ihrem Nachteil formuliert. Normale Abnutzungen sind schon in der Miete enthalten. Sie können als Mieter nur für aussergewöhnliche Beschädigungen belangt werden aber kann hier niemand aus der Ferne so genau sagen was bei Ihnen zutreffend ist !

Dazu kommt noch das er meine 3 monatige Kündigungsfrist nicht akzeptiert, da in unserem Vertrag von 2003 eine Staffelmiete vereinbart wurde und ich nun 9 Monate Kündigungsfrist hätte weil wir es individuell vereinbart haben.

Bei diesem Punkt am besten zum Mieterverein oder einen Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Mietrecht gehen denn bei Staffelmietverträgen liegt die Tücke im Detail. Es gibt dort so viele Fallstricke die man nicht unbedingt alle wissen kann !


data100data100 Profi 04.12.2012 22:56

Mein Laminatboden ist mittlerweile 16 Jahre alt und wellt sich an den Fugen. Ich habe wohl zu nass gewischt, eine andere Erklärung habe ich hierfür nicht

Auf keinen Fall zugeben das Sie eventuell zu nass gewischt haben könnten. Es muss die genau Ursache herrausgefunden werden. Wenn Sie vorab einen Fehler zugeben der noch nicht mal bewiesen ist kann es passieren das Sie blechen müssen. Zumindestens für einen Teil. Auch hier ist der rat einen Anwaltes nicht das verkehrteste !

mono Experte! 05.12.2012 07:42

M.E. ist es vollkommen egal, ob der Mieter zu nass gewischt hat. Bei einem 15 Jahre alten Laminatboden beträht der Zeitwert gleich null (gem. Rspr. Nutzungsdauer von 12 Jahren). Im Falle von Beschädigungen ist jedoch lediglich der Zeitwert vom Schädiger zu ersetzen.

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