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kleineWohnung hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe heute mal meine Wohnung nachgemessen, in der ich schon seit Feb. 2005 Wohne. Im Mietvertrag steht "Größe der Räume ca 52m² gelten als vereinbart".

naja, nun sind es aber nach Abzug der Schrägen gerade mal 44m²! Meine Frage ist nun, ob ich da irgendetwas anfechten kann. Schließlich steht leider im Vertrag, dass die Größe als vereinbart gilt! Meines erachtens ist es aber so viel weniger, dass ich mich schon gern beschweren, bzw. die Miete kürzen würde.

Ich hoffe mir kann jemand helfen.

vielen Dank!

0 Kommentare zu „Wohnung kleiner als im Vertrag”

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