starbright hat diese Frage gestellt
Wir planen ein Haus aus ZV zu kaufen. Es ist in sehr schlechtem Zustand, feuchter Keller, Risse, Feuchtigkeitsschäden, undichtes Dach, bröckelnde Fassade, undichte Fenster, z.T. Elektroöfen.
Ist der Neueigentümer verpflichtet das Haus energetisch auf den aktuellen Stand zu bringen?
Wir würden das gern machen, aber es stellt sich die Frage was aus den Mietverhältnissen wird.
Wegen vieler Mängel und der daher geringen Miete scheint eine Ausquartierung der Mieter für die Sanierungszeit unwirtschaftlich (Monatmiete reicht vielleicht für 2-4 Tage Hotel). Ich kann mir auch nicht gut vorstellen, das die Sanierung bei Bewohung erfolgen kann, zumal es sich teilweise um WGs handelt, wo man nicht mal eben in ein anders Zimmer zieht.
Gibt es dafür Regeln, was wem zumutbar ist.