Gast
Danke für diesen Tipp, aber der hilft mir nicht wirklich weiter, weil der Zeitraum bei mir doch um einiges länger war. Jetzt schriftlich anzumahnen halte ich (weil ich in zwei monaten ausziehe) für wenig sinnvoll. mir ging es nur darum zu wissen ob ich die möglichkeit habe irgendwie die miethe wieder zu bekommen die ich für zwei jahre für den Keller gezahlt habe? Ich denke aber da hätte ich mich früher drum kümmern müssen!?
Trotzdem vielen Dank.
FischkoppStuttgart
Wenn sie zum Ende gelesen hätten, wäre ihnen die Lösung aufgefallen!
Nur wenn sie "unter Vorbehalt" ihre Miete gezahlt hätten, und die Mahnungen rechtzeitig schriftlich beim VM eingegangen sind, können sie rückwirkend Mindern.
Sonst nicht.