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bonselmeier hat diese Frage gestellt
Hallo,

meine Vermieterin hat die Mieterhöhung vom 01.05. auf den 01.07. "verschoben" (zwei Monatsfrist). Die Miete wird mit der Begründung erhöht, dass in den letzten 11 Jahren keine Mieterhöhung stattgefunden hat und das die allgemeinen Kosten gestiegen sind. Sind die beiden Gründe für eine Mieterhöhung von knapp 11% (84 Euro monatl., es haben keine Modernisierungmaßnahmen stattgefunden) zulässig?

Vielen Dank!

1 Kommentar zu „Mieterhöhung v. knapp 11% mit der Begründung, dass die allgemeinen Kosten gestiegen sind”

Balkonexperte Experte! 15.04.2011 14:47

Es müssen auch nicht unbedingt Modernisierungsmaßnahmen für eine Mieterhöhung herhalten. Es reicht vollkommen, wenn die Miete auf die des Mietspiegels, oder dreier Vergleichswohnungen angehoben wird.

Aber bei all diesen Mieterhöhungen muss der Vermieter sein Begehren streng nach Gesetz in schriftlicher Form vortragen.

Lesen Sie bitte, was dazu im Lexikon steht

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm

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