Balkonexperte 15.04.2011 14:47
Es müssen auch nicht unbedingt Modernisierungsmaßnahmen für eine Mieterhöhung herhalten. Es reicht vollkommen, wenn die Miete auf die des Mietspiegels, oder dreier Vergleichswohnungen angehoben wird.
Aber bei all diesen Mieterhöhungen muss der Vermieter sein Begehren streng nach Gesetz in schriftlicher Form vortragen.
Lesen Sie bitte, was dazu im Lexikon steht
http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/m1/mieterhoe/kap3.htm