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Ollinsj76 hat diese Frage gestellt
Guten Tag zusammen.
Am 31.07.2009 sind wir aus einer Wohnung ausgezogen. Der Vermieter hat die Wohnung damals so ohne Hinweise auf Mängel an Wänden oder Decken abgenommen.
Jetzt, also ein halbes Jahr später, schickt er mit der Nebenkostenabrechnung von 2009 zusammen einen Kostenvoranschlag für Schönheitsreparaturen, die wir anteilig (siehe unten) bezahlen sollen.
Jetzt wüsste ich gerne, ob mich meine Intuition täuscht, oder ob das schlicht und einfach nicht rechtens ist. Schließlich hat der Vermieter beim Auszug auf keinerlei Mängel hingewiesen; darüber hinaus hätte er uns (wenn es seiner Meinung nach Mängel gegeben hätte) direkt beim Auszug die Gelegenheit geben müssen, diese zu beheben.
Achja, wir bewohnten die Wohnung 18 Monate, zum Einzug wurde sie vom Vermieter mit Rauhputz verkleidet, zum Auszug haben wir alle Löcher geschlossen und überstrichen, es sah also wieder aus wie beim Einzug.

Vielen Dank schonmal für Eure Hilfe.
Oliver

3 Kommentare zu „Schönheitsreparaturen 6 Monate nach Auszug”

edy Experte! 11.02.2010 16:10

Hallo Ollinsj76,
also wenn ihr vor 6 Monaten ausgezogen
seid,und der VM erst jetzt Ansprüche
geltend macht,dürfte folgender Link
von Interesse sein:

http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Verjaehrung-von-Schoenheitsreparaturen.news273.htm

lg
edy

Ollinsj76 11.02.2010 17:32

Hallo edy,
danke für den Link, war sehr hilfreich. Weißt Du, ob es so etwas wie eine Karenzzeit gibt? Die Übergabe der Wohnung erfolgte nämlich am 29.07.09, der Anspruch hätte also, wenn ich die Verjährungsfrist richtig verstehe, bis zum 29.01.10 bekundet werden müssen. Ist diese Grenze jetzt absolut scharf, d.h. ist der 05.02.10 einfach zu spät, oder gibt es eine Art Karenzzeit?

Liebe Grüße und danke schonmal,
Oliver

edy Experte! 11.02.2010 18:05

Hallo Ollinsj76,
Also wenn ich so lese,dann geht es doch bei
Fristen sogar um Stunden.
Ob es eine Karenzzeit gibt kann ich nicht
beantworten.
Vielleicht muss euch der VM noch "mahnen"
die Arbeit durchzuführen.
Dann dürfte die Zeit für Ihn sowieso "davon
laufen".

http://www.gevestor.de/immobilien-vermietung/details/article/schadensersatz-bei-schoenheitsreparaturen.html

lg
edy

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