edy 11.02.2010 16:10
Hallo Ollinsj76,
also wenn ihr vor 6 Monaten ausgezogen
seid,und der VM erst jetzt Ansprüche
geltend macht,dürfte folgender Link
von Interesse sein:
http://www.kostenlose-urteile.de/BGH-zur-Verjaehrung-von-Schoenheitsreparaturen.news273.htm
lg
edy
Ollinsj76 11.02.2010 17:32
Hallo edy,
danke für den Link, war sehr hilfreich. Weißt Du, ob es so etwas wie eine Karenzzeit gibt? Die Übergabe der Wohnung erfolgte nämlich am 29.07.09, der Anspruch hätte also, wenn ich die Verjährungsfrist richtig verstehe, bis zum 29.01.10 bekundet werden müssen. Ist diese Grenze jetzt absolut scharf, d.h. ist der 05.02.10 einfach zu spät, oder gibt es eine Art Karenzzeit?
Liebe Grüße und danke schonmal,
Oliver
edy 11.02.2010 18:05
Hallo Ollinsj76,
Also wenn ich so lese,dann geht es doch bei
Fristen sogar um Stunden.
Ob es eine Karenzzeit gibt kann ich nicht
beantworten.
Vielleicht muss euch der VM noch "mahnen"
die Arbeit durchzuführen.
Dann dürfte die Zeit für Ihn sowieso "davon
laufen".
http://www.gevestor.de/immobilien-vermietung/details/article/schadensersatz-bei-schoenheitsreparaturen.html
lg
edy