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Vermieter muß lärmender Familie kündigen
Eine ziemlich lautstarke Familie ging in einem Mehrfamilienhaus den restlichen Mietern schwer auf die Nerven. Kindergeschrei und lautes Poltern von früh bis spät waren die Regel. Diverse Gespräche halfen nicht, eine Unterlassungsklage der Nachbarn blieb ebenfalls ohne Effekt. Da forderten die gestressten Mitmieter den Vermieter auf, die Familie vor die Tür zu setzen. Das Landgericht Berlin gab ihnen recht und verpflichtete den Vermieter, den Störenfrieden zu kündigen. Eine gewisse Geräuschkulisse sei zwar hinzunehmen, doch ständige Störungen der Nacht- und Sonntagsruhe etwa durch eine laufende Waschmaschine und zu boden fallende Gegenstände müsse man nicht ertragen. Da sonst nichts gefruchtet habe, bleibe nur die Kündigung. LG Berlin, Az. 62 S 290/98.