Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Mieter69 hat diese Frage gestellt
Wir hatten vor einigen Tagen die Wohnungsübergabe mit dem Vermieter. Wir sind abends durch die Wohnung gegangen und der Vermieter bat darum sich die Wohnung einen Tag später bei Tageslicht nochmal anzugucken.

Dabei hat er einige Schäden festgestellt und diese sofort beseitigt. Die Kosten hat er in voller Höhe ohne das Alter zu berücksichtigen von der Kaution abgezogen. Danach hat er uns die restliche Kaution, sowie die Nebenkostenerstattung ausgezahlt. Allerdings haben wir kein Übergabeprotokoll erhalten.

Wiederum einen Tag später kam ein Anruf, dass er jetzt auch noch einen Riss im Wasschbecken festgestellt hat. Uns war bzw. ist kein Riss bekannt.

Hier meine Fragen:
Darf er einfach die vollen Kosten von der Kaution abziehen ohne das Alter zu berücksichtigen?

b) Kann er uns das Waschbecken in Rechnung stellen?

3 Kommentare zu „Schaden nach Wohnungsübergabe”

Balkonexperte Experte! 04.03.2011 10:32

Nein, zuerst muss er Ihnen die Möglichkeit einräumen die Schäden selbst zu beseitigen.

Und erst nach vergeblicher Aufforderung durch den Vermieter, kann er die Schäden auf Ihre Kosten beseitigen.

Aber warum lassen Sie sich nicht einfach den "angeblichen" Riss im Waschbecken zeigen?

Um an Ihr Geld zu kommen sollten Sie Ihren Exvermieter darüber informieren, dass Sie die Rechnungen nicht bezahlen werden/müssen. Stellt der sich stur, dann das Geld per Mahnbescheid einfordern.

Mieter69 04.03.2011 12:00

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Noch eine Frage zum Waschbcken. Ich werde mir heute Nachmittag mal den Riss angucken. Aber woher weiß ich, dass er nicht nach der Abnahme entstanden ist. Meine Frau und ich, wie sind uns sicher, dass vorher kein Riss vorhanden war. Wir sind Haftpflichtversichert und den Schaden zu ersetzen wäre kein Problem, aber für einen Schaden, den wir nicht verursacht haben, möchte ich auch nicht aufkommen.

Wie sieht es da rechtlich aus? Die Abnahme ist erfolgt, die Kaution abzügl. der bereits angezeigten Schäden haben wir erhalten. Leier haben wir kein Abnahmeprotokoll erhalten.

D-D-I Profi 11.03.2011 16:53

Hallo Mieter69,
eine Sache noch sehr interessant. Sie haben kein Abnahmeprotokoll erhalten?? Habe Sie denn ein Abnahmeprotokoll bei der ersten Abnahme unterschrieben bzw. hat der Vermieter diesen mit unterschrieben. Und was genau steht dort drin in Bezug auf die Schaeden ???

Danke fuer Rueckantwort.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.