Balkonexperte 04.03.2011 10:32
Nein, zuerst muss er Ihnen die Möglichkeit einräumen die Schäden selbst zu beseitigen.
Und erst nach vergeblicher Aufforderung durch den Vermieter, kann er die Schäden auf Ihre Kosten beseitigen.
Aber warum lassen Sie sich nicht einfach den "angeblichen" Riss im Waschbecken zeigen?
Um an Ihr Geld zu kommen sollten Sie Ihren Exvermieter darüber informieren, dass Sie die Rechnungen nicht bezahlen werden/müssen. Stellt der sich stur, dann das Geld per Mahnbescheid einfordern.
Mieter69 04.03.2011 12:00
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Noch eine Frage zum Waschbcken. Ich werde mir heute Nachmittag mal den Riss angucken. Aber woher weiß ich, dass er nicht nach der Abnahme entstanden ist. Meine Frau und ich, wie sind uns sicher, dass vorher kein Riss vorhanden war. Wir sind Haftpflichtversichert und den Schaden zu ersetzen wäre kein Problem, aber für einen Schaden, den wir nicht verursacht haben, möchte ich auch nicht aufkommen.
Wie sieht es da rechtlich aus? Die Abnahme ist erfolgt, die Kaution abzügl. der bereits angezeigten Schäden haben wir erhalten. Leier haben wir kein Abnahmeprotokoll erhalten.
D-D-I 11.03.2011 16:53
Hallo Mieter69,
eine Sache noch sehr interessant. Sie haben kein Abnahmeprotokoll erhalten?? Habe Sie denn ein Abnahmeprotokoll bei der ersten Abnahme unterschrieben bzw. hat der Vermieter diesen mit unterschrieben. Und was genau steht dort drin in Bezug auf die Schaeden ???
Danke fuer Rueckantwort.