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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich tipp einfach mal mein Problem.
Zum 01.04 2005 stand ein Wohnortwechsel bei mir an und ich musste meine alte Wohnung noch bis Ende Mai behalten.
Da ich ca. 150 km wegezogen bin, war es also nicht so einfach, den Haushalt aufzulösen.
Mein Vermieter nervte mich schon ab Mitte April, wann ich denn fertig bin.
Darauf hin habe ich ihm ein Schreiben geschickt, das er mir doch bis Mitte Mai eine Liste zukommen lassen soll, welche Mängel ich bis Ende Mai noch beseitigen soll. Bis heute warte ich auf eine Antwort.
Anfang Mai habe ich es dann geschafft, die Wohnung leer zu räumen und meine Nachmieterin, die zufällig am Haus spazieren ging1 sagte mir, das ich nicht streichen soll und letzten Samstag ( 21.05.2005 ) habe ich
die Übergabe gemacht.
Als ich in die Wohnung gekommen bin war der Flur, Küche und das Schlafzimmer schon mit einem neuen Boden versehen und die Wände andersfarbig gestrichen.
Davon wusste ich nichts.
Mein Vermieter hat in das Übergabeprotokoll geschrieben, das ich fast alle Zimmer streichen muss und hat die Kaution einbehalten.
Meiner Meinung nach hat er sich ein Eigentor geschossen, da er ohne mein Wissen und Einverständnis angefangen hat vor meinem Mietende zu renovieren und von daher kann ich nicht mehr nachvollziehen, welche "Schäden" tatsächlich von mir oder von den Arbeitern entstanden sind.
Ausserdem läuft mein Vertrag ja noch bis Ende Mai 2005. Darf der Vermieter ohne mein Wissen, meine gemietete Wohnung einfach so renovieren, meine Miete für den Mai kassieren und ab 01.06. dann direkt weiter vermieten ?
Als Beweismittel habe ich Fotos geschossen, da auch schon Möbel von meiner Nachmieterin in der Wohnung stehen.
Mit der Bitte um Antwort, wie ich mich verhalten soll
sage ich schonmal Danke für Eure Hilfe
Stichwörter: Ärger + wegen + auszug + kaution + macht

3 Kommentare zu „Vermieter macht Ärger wegen der Kaution, bei Auszug !!!”

capo Experte!

Ein paar Fragen mal vorweg.

1. Wo hat der Vermieter den Schlüssel her?
2. Warst du bei der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls nicht dabei, oder warum konnte er sie Sanierung reinschreiben.
3. war bei der Fristsetzung ein Datum angegeben und nicht nur Mitte Mai.
4. Wann genau war deine Kündigung bzw wann ist sie beim Vermiter schätzungsweise eingegangen.

Die Sanierung hat mit der Kaution nix zu tun. Wenn ich mich nicht irre, kann eine Sanierung nur mit dem Einverständnis des Mieters von der Kaution abgezogen werden.

Capo

siemens73

Hallo,
danke für deine Antwort.
Also zur Beantwortung deiner Fragen, den Schlüssel hat er vom Hausverwalter bekommen, aber nur um eventuellen Nachmietern die Räumlichkeiten zu zeigen.
Doch, war bei der Unterzeichnung des Übergabeprotokoll dabei und habe ja auch einige Dinge reingeschrieben, wie z.B. das er mit der Renovierung angefangen hat und das die Wohnung bei Einzug unrenoviert war.
Hatte ihm ein Schreiben am 10.Mai per Einschreiben-Rückschein geschickt, das ich bis zum 18.Mai eine eventuelle Mängelliste erwarte. Es kam keine Antwort.
Denn sonst hätte ich ja am Wochenende 21-22 Mai renoviert und die Wohnungsübergabe Morgen am Feiertag vorgenommen.
Und meiner Meinung nach, kann man nicht in 1 Tag, die Küche, Flur und Schlafzimmer den Boden machen und streichen.
Die Kündigung ist fristgerecht am 01 März mit Wirkungg zum 31. Mai eingegangen ( sprich meine 3 monatige Frist habe ich eingehalten )
Danke und Gruß
siemens73

Gast Experte!

Ganz klar:

Du hast eine Frist zwecks Mängelliste gesetzt. Vom Vermieter keine Reaktion, also keine Beanstandungen.
Übernahmeprotokoll: Beide haben unterschrieben, somit sind die Forderungen daraus maßgebend. Die Renovierung ist Vermietersache (in diesem Fall) weil es im Protokoll so festgehalten worden ist.
Somit hat sich der Vermieter nicht ganz 'sauber' verhalten. Eigentlich hätte er nicht vor dem 1.Juni renovieren dürfen. Ihm war ja klar, dass er das tun muss. (wegen dem Protokoll)

Nach dem Protokoll kann der Vermieter auch renovieren, jedoch darf er dann keine Miete mehr verlangen, weil der Vermieter ja auf seinen weiteren Forderungen verzichtet hat. Es markiert sozusagen das Ende des Mietverhältnisses.

Capo

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