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Zulässige Fortgeltungsklausel im Wirtschaftsplan
Ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer über die Fortgeltung des Wirtschaftsplans bis zur Beschlussfassung über den nächsten Wirtschaftsplan verstößt nicht gegen den Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung und übersteigt auch nicht die Beschlusskompetenz der Eigentümergemeinschaft. Dies gilt auch dann, wenn neu eingetretene Wohnungseigentümer von der Fortgeltungsklausel betroffen sind.
Beschluss des KG Berlin vom 27.02.2002
24 W 16/02
NJW 2002, 3482
NZM 2002, 294