fin
Ich denke da hilft nur der Gang zum Anwalt, der Ihren Vermieter einmal anschreibt. Sie haben nur 7 Monate in der Wohnung gewohnt und hatten somit sowieso die Fristen zur Schönheitsreparaturen überhaupt nicht erreicht. Was der Vermieter fordern kann wäre höchstens ca. 10% anteilsmäßig von den Malerkosten, da Sie nicht einmal ein Jahr dort gewohnt haben. Aber auch das muß im Mietvertrag vereinbart worden sein, unter Schönheitsreparaturen und Auszug. Steht dort nichts, haben Sie garnichts zu zahlen.
Boetzel
Diese von Dir angesprochene Klausel war im Mietvertrag drin aber der Mieter hat sie durchgestrichen was zu einer unangemessenen Benachteiligung meiner Person führt, da er die Klausel so durchgestrichen hat das ich nach den (fast) 7 Monaten einmal einen Maler komplett hätte zahlen müssen... daher muss ich eigentlich gar nichts bezahlen...
Das Problem ist ja nur das ich das Angebot zu 50% der Kostenübernahme unwissentlich meiner Rechtssituation schriftlich anerkannt habe und ich wissen muss ob ich von dieser Aussage zurücktreten kann oder ob ich an sie gebunden bin!
fin
Eben wegen der letzten Frage sollten Sie das einem Anwalt überlassen.
In einem Forum kann Ihnen niemand dabei helfen.
Meinten Sie, dass die Klausel vom V e r mieter durchgestrichen wurde? Sie schrieben vom Mieter.
Möglich, dass dieses Durchstreichen für unrechtmäßig erklärt werden kann, da der Mieter dadurch benachteiligt wird. Durch die neuen Gesetze bei Schönheitsreparaturen wäre das durchaus möglich.