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Martin21011982 hat diese Frage gestellt
Hallo habe mal ne frage und hoffe jemand kann mir da genaue Auskunft geben.

Bis jetzt kahm ich mit meinem vermieter mehr oder weniger zurecht... ( seit april diesen jahren wohne ich in eine kellerwohnung bis heute ist in der küche kein warmes wasser vorhanden,schublade seit monaten nicht repariert usw worum es eigentlich auch nicht geht sondern:

Ich habe mir in ebay so einen ethanolkamin bestellt.
soweit so gut.
Mein Vermieter meinte erst er will das sich erst anschauen bzw erkundigen wegen brandschutz und das muss doch abgenommen werden vom Schornsteinfeger usw.
auf meine Antwort das da weder eine Genehmigung brauch noch ne abnahme beim Schornsteinfeger meinte er er würde sich da erst erkundigen wollen vor allem weil das bio ethanol extrem gefährlich währe usw und fuhr davon.
Keine 5 Minuten später bekomme ich ne Mitteilung über nen Messenger ich zitiere:
Ich ..... untersage den Aufbau des Ethanol Ofens. Er ist brandgefährlich.Wenn du warm haben willst nutze doch die normale Heizung.

Meine Antwort darauf war das ich ihn nur zu Deko haben will und evtl mit ihm einigen könnte so einen Kamin zwar auf zu stellen jedoch nicht benutzen dürfte somit bräuchte er keine angst zu haben das was passiert und ich könnte trotzdem ihn aufstellen zu Deko zwecke!!!

Seine Antwort darauf war:

Nein ich erlaube den Ofen nicht.

Meine frage dazu lautet eigentlich:

Darf er mir so einen Bio Ethanol Kamin Verbieten auf zu stellen trotz meiner zusage ihn nur zu Deko zwecke hin zu machen und nicht zu benutzen???(Würde es ihm natürlich auch schriftlich geben das ich den nicht nutzen würde) und
Darf er mich aus der Wohnung schmeißen wenn ich den Kamin trotzdem in die Wohnung stellen würde??? ich meine der würde ja nur da stehen ohne das ich den benutze und somit währe sein Argument ja hinfällig...

2 Kommentare zu „darf mein vermieter das einfach so???”

Martin21011982 04.10.2015 15:32

Hab halt angst wenn ich ihn trotzdem aufstellen würde (ohne Benutzung natürlich),das er mit Kündigung droht (Da er mir es ja verboten hätte das aufstellen)

Banane Profi 17.10.2015 07:58

Der Vermieter darf Dir die Aufstellung dieses "Zierstückes" verbieten, bei Zuwiderhandlung kündigen.

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