Bladder 06.05.2011 05:39
Mietminderungen sind kein einfaches Thema, da es sich um individuelle Vorgänge handelt. Es gibt daher auch keine feste Regelung wie hoch z.B. eine Minderung ausfällt. Der Mieter ist für die Höhe selbst verantwortlich und muss sie auch notfalls vor Gericht beweisen können. Hier hilft nur das Nachschauen im WWW unter "Mietminderungen" oder "Mietminderungstabellen". Dort findet man Urteile, die sich mit ganz bestimmten Schäden befasst haben. Es gibt auch inzwischen "Mietminderungsrechner"!
Generell geht es um die Verminderung des Wohnwertes durch einen Mangel in der Wohnung. Die gesetzliche Grundlage ist der § 536 BGB. Die Minderung tritt per Gesetz ein.
Die Mietminderung beginnt mit der Meldung des Mangels an den Vermieter und endet mit der vollständigen Beseitigung des Mangels.
Der Mangel muss erheblich sein. Die Minderung beginnt bei ca. bei 5% und endet bei 100%, jeweils bezogen auf die Bruttomiete. Die Minderung gehört dem Mieter und ist direkt von den Mietzahlung abzuziehen. Es bedarf keiner Anmeldung oder Genehmigung durch den Vermieter.
Die Hilfe durch einen Mieterverein oder Fachanwalt ist zu empfehlen.