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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich kann mein Zimmer (Untermiete) ordnungsgemäß auf 31.08. 2007 kündigen. Da meine Vermieterin allerdings zu diesem Zeitpunkt in Amerika ist und erst wieder am 5.9.2007 zurückkehrt, sagt sie, es könne auf Ende August keine Wohnungsübergabe stattfinden und ich müsse somit noch bis Oktober die Miete aufbringen. Außerdem möchte sie, dass mein Freund mich über das Wochenende nicht besucht, was höchstens alle drei Wochen vorkommt. Meiner Meinung kann sie 1. mir die ordungsgemäße Kündigung nicht sowie Besuch nciht verwehren oder liege ich da falsch?

Vielen Dank an alle Antworter!!!
jela-
Stichwörter: wohnungsübergabebesuch

2 Kommentare zu „Wohnungsübergabe/Besuch”

Rano Experte!

RIESCHTISCHSCH!

Als Vermieterin hat sie auch einige Pflichten auf sich genommen. So kann Deine Entlastung nicht daran scheitern, dass sie nicht in Deutschland ist. Dann muss sie eben jemanden damit beauftragen.

Besuchsregelungen können bei Untermietverhältnissen (beim Abschluß!) getroffen werden. Aber nicht im nachhinein. Ein Besuch alle 3 Wo am WoEnde sollte ok sein, wenn sie die Wohnung trotzdem noch uneingeschränkt nutzen kann.

Gruß
Ralph

jela-

Super danke, dann bin ich mir jetzt sicher!!

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