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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich habe ein Problem.

Meine Vermieterin (76J.) hat neue Mieter für das Dachgeschoss gefunden.
Ich habe die Erdgeschoss Wohnung.

Wir nutzen eine Terrasse die vor dem Schlafzimmerfenster ist, dann ein Kellerabgang und da neben noch etwas Terrasse vor dem Kinderzimmer Fenster.
Beim Einzug wurde nicht gesagt das ein Teil dieser nicht zu uns gehört, aber jetzt nach 2 Jahren und mit dem neuen Mieter sollen wir plötzlich die Terrasse teilen.

Die vor dem Ki. Fenster.
Geht das???
Kann die Vermieterin das einfach machen??
Es ist ja kein gemeinschafts Garten.
Das greift enorm in unsere Privatsphäre ein, da dieses Stück sehr klein ist vor dem Ki. Fenster. Man kann alles hören uns auch sehen....
Ich finde den Gedanken nicht in Ordnung.
Was kann ich da machen???
Lieben Gruß Vera
Stichwörter: erdgeschoss + soll + teilen + terrasse + dg

1 Kommentar zu „Erdgeschoss soll mit DG terrasse teilen nach 2 J.”

Der_Mario Experte!

Ist irgendetwas im Mietvertrag dazu festgelegt?
Ansonsten gilt nämlich: Ja, die Vermieterin kann das einfach machen.

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