Balkonexperte 14.12.2010 11:52
Dieses Thema ist so groß und umfangreich, dass dazu keine einfache Antwort gegeben werden kann.
Zum Glück gibt es aber Google und da findet man jede Menge Antworten zu diesem Thema.
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Bladder 15.12.2010 06:06
Aus Ihrem Beitrag entnehme ich, dass der Vermieter von der Schimmelbildung schon länger Kenntnis hat.
Offensichtlich ist dem Vermieter nicht klar, dass die Beseitigung allein zu seinen Lasten geht. Denn der Vermieter ist nach § 535 BGB verpflichtet dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Auch die "entsorgten" Badmöbel sollte er ersetzen.
Sind mehrere Räume betroffen, dann kann eine Mietminderung von bis zu 100% möglich sein. Dies ist abhängig vom Verlust des Wohnwertes und durch den Mieter zu beweisen.
Bei der Mietminderung nach § 536 BGB bedarf es keiner Wartezeit. Sie tritt sofort ein, wenn ein nicht unerheblicher Mangel ersichtlich ist.
Lediglich der Vermieter muss unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt werden (wenn er noch nichts von diesem Mangel wissen kann). Mit dieser Meldung an den Vermieter kann der Mieter mit dem gleichen Tag die Miete bis zur Behebung des Mangels mindern.
Wie leicht zu erkennen ist, sollte aber der Mieter Hilfe eines Mietervereins oder Fachanwaltes in Anspruch nehmen.