Susanne
Naja, grundsätzlich schließen die Verträge Mieter und Vermieter.
Ghostraider
Naja, grundsätzlich schließen die Verträge Mieter und Vermieter.[/quote:cbab6]
Stimmt nicht ganz so.
Mit dem Vermieter schließe ich den Mietvertrag über die Mietsache. Über den in der Wohnung verlegten Bodenbelag hier das Laminat hat der Vermieter im Mietvertrag nur dann ein Vertragsrecht wenn er dieses Laminat selbst verlegt oder vom Vormieter übernommen hat.
Hier hat der Vormieter mit dem Nachmieter einen Vertrag über die Übernahme von dem Bodenbelag (Laminat und Wohnungszustand) abgeschlossen. Auch hier gilt " Verträge müssen eingehalten werden".
Also, der Vormieter kann zwar von dem Vertrag zurück treten aber wie und bis wann sollte auch im Vertrag stehen.
Weitere Erklärungen könnte man im BGB unter Vertragsrecht mal nachlesen.
Gruß
Ghost